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Kappungen sind baumzerstörend - Schadenersatz möglich!
Schaut man sich im Januar/Februar eines Jahres in einer Stadt um, so entdeckt man an vielen Stellen frisch gekappte Bäume.
Nach geltenden Regelwerken dürfen diese Kappungen nicht durchgeführt werden!
Sie können nicht als Baumpflegemaßnahme bezeichnet werden. Werden sie trotzdem durchgeführt, muss die ausführende Firma mit Schadensersatzforderungen rechnen.
Kappungen machen den Baum nicht sicherer, sondern erhöhen bereits nach wenigen Jahren die Bruchgefahr. Es ist nicht korrekt, dass gekappte Bäume weniger Blattmasse haben. Der Baum braucht die Blätter zum Leben.
Um über die Folgen von baumzerstörenden Kappungen zu informieren, wurde ein Faltblatt erstellt.
Dieses Faltblatt darf ausgedruckt und kostenlos weitergegeben oder bei Nennung der Quelle (Link) auf Homepage-Seiten veröffentlicht werden. Der Text des Faltblattes darf bei Angabe der Quelle veröffentlicht werden.
Wir bitten bei Veröffentlichung um die Zusendung eines Belegexemplars.